Allgemeine Beschreibung gemäß ZVDH
Bei den Vorgaben zu den Ausführungen des Unterdaches handelt es sich um CREATON Herstellerangaben, die von den Vorgaben nationaler Regelwerke (wie bspw. ZVDH, ÖNORM oder SIA-Normen) abweichen. Daher empfehlen wir Ihnen eine Abstimmung und schriftliche Einzelvereinbarung zwischen Ihnen als ausführendem Dachhandwerker und dem Endkunden bzw. Eigentümer der Immobilie. Diese dient der vertraglichen Absicherung beider Parteien, ergänzend zur Leistungsvereinbarung. Eine Vorlage einer solchen Einzelvereinbarungen finden Sie in den CREATON Musterschreiben zu jedem Tondachziegel- und Betondachsteinmodell unter www.creaton.de / www.creaton.at / www.creaton.ch
Wasserdichtes Unterdach
Bei der Ausführung des wasserdichten Unterdaches handelt es sich um eine Ausführung nach den CREATON Herstellerangaben, da es einige abweichende Vorgaben zu den Fachregeln enthalten kann. Bei der Beratung und Ausführung gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Bei abweichenden Ausführungen von den Fachregeln, gilt eine Informationspflicht bis hin zur Pflicht für Einzelvereinbarungen mit der Bauherrschaft.
Die Ausführung gilt für Dächer gemäß der vorletzten Zeile der Ländertabellen zur Umsetzung von Zusatzmaßnahmen auf Seite 3 und 4, bei Umsetzung aller in der Montageanleitung aufgeführten Hinweise, Vorgaben und Anforderungen. Eine Abweichung hiervor ist ggf. nur nach Prüfung und schriftlicher Freigabe durch die CREATON Anwendungstechnik zulässig.
Für diese zusatzmassnahme verwendbare dachbahnen